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   VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21.KS   

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VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21.KS (https://dejure.org/2022,15237)
VG Kassel, Entscheidung vom 30.05.2022 - 1 L 1768/21.KS (https://dejure.org/2022,15237)
VG Kassel, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 1 L 1768/21.KS (https://dejure.org/2022,15237)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21

    Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten

    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Der Anordnungsanspruch des unterlegenen Beförderungsbewerbers, der die Verwirklichung der getroffenen Auswahlentscheidung durch die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers durch eine einstweilige Anordnung zu verhindern sucht, setzt voraus, dass die getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und es jedenfalls möglich erscheint, dass der unterlegene Bewerber bei einer rechtsfehlerfreien Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählt würde (st. Rspr. des Hess. VGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 31, und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 19).

    Ein umfassender Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsvergleich (Qualifikationsvergleich) findet dann nur zwischen den Bewerbern statt, die das konstitutive Anforderungsprofil erfüllen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 33).

    Welches Gewicht die auswählende Stelle statusamtsbezogen den (Einzel-)Bewertungen bei der Ausschärfung der Gesamturteile beimisst, ist Gegenstand ihres Beurteilungsspielraums und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, n. v., vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 40 m. w. N., und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 27).

    Erst wenn sowohl nach den aktuellen dienstlichen Beurteilungen (erste Ebene) als auch nach der im jeweiligen Einzelfall aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgten Heranziehung bestimmter leistungsbezogener Erkenntnisquellen (zweite Ebene) ein qualifikatorisches Patt verbleibt, darf der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien (dritte Ebene) zurückgreifen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 41 f. m. w. N.).

    Regelmäßig sind dies die (bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung) aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 34).

    Die dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und Beigeladenen sind auch - wie von der Rechtsprechung gefordert - miteinander vergleichbar (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 35 ff., und vom 2. Oktober 2014 - 1 B 774/14 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris) genügten die §§ 59 Abs. 1 HBG, 39 - 41 HLVO i. V. m. 10 HPolLVO dem nicht und eine Übergangszeit könne nicht mehr angenommen werden.

    Weitere Einzelheiten, wie der Rhythmus von Regelbeurteilungen oder der Inhalt der zu beurteilenden Einzelmerkmale, können einer Rechtsverordnung auf der Grundlage einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung überlassen bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 32 ff. m. w. N.).

    Es kann vorliegend im Ergebnis dahinstehen, ob die hessische landesgesetzliche Regelung des § 59 Abs. 1 HBG (i. V. m. §§ 39 - 41 HLVO,10 HPolLVO) dem Gesetzesvorbehalt genügt (wie z. B. § 92 Abs. 1 LBG NRW, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 16 ff.) oder letztlich ungenügend ist (wie z. B. § 25 LBG Rheinland-Pfalz, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 24).

    Denn zumindest ist dieser etwaig rechtswidrige Zustand nach Auffassung des Gerichts noch für einen Übergangszeitraum, der derzeit noch nicht überschritten ist, hinzunehmen (so auch BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 24, 40 zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz und Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 43 ff. zu § 2b Hessisches Richtergesetz).

    Ohne die vorübergehende Weitergeltung der aufgrund der landesrechtlichen Regelungen erlassenen Verwaltungsvorschriften, könnten - auch hier - die für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wichtigen Auswahlentscheidungen nicht getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 40 m. w. N.).

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Der Anordnungsanspruch des unterlegenen Beförderungsbewerbers, der die Verwirklichung der getroffenen Auswahlentscheidung durch die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers durch eine einstweilige Anordnung zu verhindern sucht, setzt voraus, dass die getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und es jedenfalls möglich erscheint, dass der unterlegene Bewerber bei einer rechtsfehlerfreien Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählt würde (st. Rspr. des Hess. VGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 31, und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 19).

    Welches Gewicht die auswählende Stelle statusamtsbezogen den (Einzel-)Bewertungen bei der Ausschärfung der Gesamturteile beimisst, ist Gegenstand ihres Beurteilungsspielraums und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, n. v., vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 40 m. w. N., und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 27).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich auch hier darauf, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen - in dem sie sich frei bewegen kann - verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 70; Hess. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 28).

    Denn zumindest ist dieser etwaig rechtswidrige Zustand nach Auffassung des Gerichts noch für einen Übergangszeitraum, der derzeit noch nicht überschritten ist, hinzunehmen (so auch BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 24, 40 zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz und Hessischer VGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 43 ff. zu § 2b Hessisches Richtergesetz).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Hierfür kommen vorrangig, aber nicht ausschließlich, schriftliche und/oder mündliche Beurteilungsbeiträge von Personen in Betracht, die die Dienstausübung des zu beurteilenden Beamten aus unmittelbarer eigener Anschauung kennen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 22 m. w. N., und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 3 ZB 13.1994 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Übernimmt der Beurteiler jedoch schlicht einen solchen Beitrag, bedarf es hierfür keiner Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 32 f. m. w. N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 3 ZB 13.1994 -, juris Rn. 11).

    In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 37).

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil sie den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Stand abbilden und so als beste Grundlage für die Prognose dienen, welcher Konkurrent die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 23; VG München, Beschluss vom 7. Februar 2017 - M 5 E 16.4509 -, juris).

    Regelmäßig sind dies die (bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung) aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 34).

    Dieses stellt eine Zusammenfassung der Bewertung der Einzelmerkmale dar und lässt im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerberinnen und Bewerber zu (std. Rspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 3 CE 12.2469 -, juris Rn. 31; VG Kassel, Beschluss vom 12. September 2013 - 1 L 934/13.KS -, n. v.).

  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 774/14
    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Spätestens in der Antragserwiderung des Antragsgegners vom 2. November 2021 und vom 18. Februar 2022 sind dem Antragsteller die wesentlichen Gründe der Auswahlentscheidung mitgeteilt worden und damit eine etwaige mangelhafte Begründung der Mitteilung geheilt worden (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 1 B 774/14 -, juris Rn. 18).

    Die dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und Beigeladenen sind auch - wie von der Rechtsprechung gefordert - miteinander vergleichbar (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 35 ff., und vom 2. Oktober 2014 - 1 B 774/14 -, juris Rn. 22).

  • VGH Hessen, 26.02.2016 - 1 B 43/16
    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 26. Februar 2016 - 1 B 43/16 -, juris) sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung in erster Linie der Auswahlvermerk und die darin enthaltene Begründung der Auswahlentscheidung maßgeblich.

    Dem unterlegenen Bewerber, dem zwar das Ergebnis, nicht aber eine eingehendere Begründung seines Unterliegens bekannt gegeben wird, wird weder die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln abgeschnitten, noch trägt er ein Kostenrisiko, wenn er nach erfolgter Einsicht in den Auswahlvermerk oder nachgeholter Begründung die Entscheidung akzeptiert und sich das Rechtsmittelverfahren bzw. das gerichtliche Verfahren erledigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 21; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Februar 2016 - 1 B 43/16 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Hierfür kommen vorrangig, aber nicht ausschließlich, schriftliche und/oder mündliche Beurteilungsbeiträge von Personen in Betracht, die die Dienstausübung des zu beurteilenden Beamten aus unmittelbarer eigener Anschauung kennen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 22 m. w. N., und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 3 ZB 13.1994 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Diese Anforderungen stellen sicher, dass Werturteile auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und sich an den von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Kriterien orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 22 f.).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Diese ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über die Verwendung und das dienstliche Fortkommen eines Beamten - soweit sich hieraus maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ableiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 69 f.).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich auch hier darauf, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen - in dem sie sich frei bewegen kann - verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 70; Hess. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Ist das Organisationsermessen in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, juris Rn. 15 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 49; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 3 CE 12.2469 -, juris Rn. 30, und Beschluss vom 18. Juni 2012 - 3 CE 12.675 -, juris Rn. 78 ff.).

    Dieses stellt eine Zusammenfassung der Bewertung der Einzelmerkmale dar und lässt im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerberinnen und Bewerber zu (std. Rspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 3 CE 12.2469 -, juris Rn. 31; VG Kassel, Beschluss vom 12. September 2013 - 1 L 934/13.KS -, n. v.).

  • OVG Hamburg, 03.02.2009 - 1 Bs 208/08

    Mit einem Beschluss vom 15. Oktober 2008 (2 Bs 171/08) hat das Hamburgische

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.1994

    Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren Vorgesetzten

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19

    Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

  • VG Kassel, 10.05.2021 - 1 L 2432/20

    Beamtenverhältnis bei einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44 b SGB II

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21

    Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen

  • VG München, 07.02.2017 - M 5 E 16.4509

    Konkurrentenstreit um Stelle des Präsidenten eines Finanzgerichts

  • VGH Hessen, 18.04.2017 - 1 B 2927/16

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle

  • VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15

    Anordnungsgrund bei Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamtin und

  • VG Gießen, 15.10.2013 - 5 L 1727/13

    Konkurrenteneilverfahren zur Besetzung der Stelle der Leitung einer kommunalen

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19

    Anforderungsprofil der Bundespolizei rechtswidrig, wenn zwei Verwendungen in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06

    Zum Anspruch auf Beförderung und zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters

  • VG Kassel, 28.01.2021 - 1 L 1742/20

    Mängel eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

  • VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht durch einen statusamtsgleichen Beurteiler

  • VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 1045/21

    Konkurrentenstreitverfahren (Hauptsache) bei Dienstpostenübertragung

    Dieser eindeutige Leistungsvorsprung trägt grundsätzlich für sich genommen eine Auswahlentscheidung (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 30. Mai 2022 - 1 L 1768/21.KS -, juris).
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